Am 23. Mai tritt sie endgültig in Kraft: Die EU-Datenschutzgrundverordnung. Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder sogar 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes! In einer Infoveranstaltung der SIHK unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erklären Datenschutzexperten die Hintergründe der neuen Verordnung und zeigen konkret auf, was Unternehmen jetzt noch dringend tun sollten.
Im Dezember 2015 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine einheitliche Regelung zum Thema Datenschutz, damit Bürger und Unternehmen zukünftig darauf vertrauen können, dass EU-weit einheitlich mit ihren Daten umgegangen wird. Nach den notwendigen formalen Schritten trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz EU-DSGVO) bereits am 25. Mai 2016 europaweit in Kraft und muss – da es sich um eine Verordnung handelt – auch nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden! Allerdings müssen die EU-Mitgliedsstaaten die neue EU-DSGVO erst ab dem 25. Mai 2018 anwenden. Nach diesem Stichtag gilt die Verordnung aber quasi für jedes Unternehmen und bei Verstößen drohen drakonische Bußgelder!
Welche Auswirkungen hat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung konkret? Welche Herausforderungen, aber auch Chancen bietet sie Unternehmen? Und vor allem: Was ist nun noch ganz praktisch zu tun, um bis zum Stichtag die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen? Diese und weitere Fragen beantworten Datenschutzexperten im Rahmen einer kostenfreien Infoveranstaltung.
Anmeldung
Die Teilnahme an der Infoveranstaltung ist kostenfrei. Aus räumlichen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, daher bitten wir Sie, sich bis spätestens zum
15. Februar 2018 mittels einer E-Mail an Frau Streich
streich@hagen.ihk.de verbindlich anzumelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt!